Die Anschaffung einer Immobilie gilt zu Recht als Maßnahme zur Altersvorsorge. Unabhängig von Konjunktur und Zinspolitik steigt der Wert einer Immobilie langfristig und dient im Ruhestand als mietfreier Wohnsitz zum Ausgleich des verringerten Einkommens. Daher sollte der Erwerb einer Immobilie so früh wie möglich erfolgen. weiterlesen